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Von einer Behinderung spricht man bei individuellen Beeinträchtigungen eines Menschen, die umfänglich, vergleichsweise schwer und langfristig sind.

Die infrastrukturellen Umweltbedingungen, insbesondere aber gesellschaftliche Einstellungen und Verhalten gegenüber von Menschen mit Behinderung, nehmen in modernen Ansätzen zur Definition des Begriffs einen größeren Raum ein.

 

Nach Angaben des statistischen Bundesamtes lebten 2003 (Stand 31. Dezember) in Deutschland 6.639.000 Menschen mit einer Schwerbehinderung. Ein hoher Anteil von ihnen (52 Prozent) sind ältere Menschen über 65 Jahre. Jeweils 22 Prozent umfassen die Altersgruppen von 55 bis unter 65 Jahre und von 25 bis unter 55 Jahre. Die restlichen 4 Prozent sind unter 25 Jahre alt. 68 Prozent der Behinderungen werden von dieser Statistik als „körperliche Behinderung“ und 17 Prozent als „geistig-seelische“ Behinderung eingeordnet. 84 Prozent der Behinderungen seien durch Krankheit, zwei Prozent durch Unfall erworben.

Eine solche Statistik erfasst allerdings nicht alle Betroffenen, sondern nur Personen, die den rechtlichen Status eines Schwerbehinderten (Behinderungsgrad über 50 %) und den damit verbundenen Schwerbehindertenausweis erfolgreich beantragt haben. Weil es keine „Meldepflicht“ für Behinderungen gibt, lässt sich die tatsächliche Zahl der Menschen mit Behinderung nur schätzen, wobei häufig die Zahl von 10 Prozent der Gesamtbevölkerung genannt wird. Nationale und internationale Schätzungen divergieren erheblich, da eine einheitliche und verbindliche Definition von „Behinderung“ nicht existiert.

 

Im bundesdeutschen Recht wird die Behinderung im Sozialgesetzbuch IX (dort: § 2 Abs. 1), so festgelegt: Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.

Es gibt darüber hinaus eine Vielzahl von Definitionen des Behinderungsbegriffs, nicht zuletzt im ständigen Bemühen, eine (behindernde) Diskriminierung und Stigmatisierung schon bei der eingesetzten Sprache auszuschließen. Alte Begriffe werden hinsichtlich ihrer Passgenauigkeit oder aufgrund ihres Diskriminierungspotenzials in Frage gestellt, um sie durch fortschrittlichere Bezeichnungen zu ersetzen. Befürworter solcher Begriffsablösungen sehen ihr Anliegen als Sprachkritik und fordern, mit Sprache reflektierter und bewusster umzugehen, um hierdurch zur gesellschaftlichen Veränderung beizutragen.

Die soziale Ausgrenzung kommt nicht zuletzt in abwertenden Bezeichnungen (z. B. invalid aus dem Lateinischen für „ungültig“) bzw. Schimpfworten wie Krüppel oder Missgeburt oder der spanischen Bezeichnung für Menschen mit Behinderung minusválidos „Minderwertige“ - zum Ausdruck. Auch der im süddeutschen und österreichischen Sprachgebrauch übliche Ausdruck „bresthaft“ für behindert wird heute als diskriminierend abgelehnt. Von den zumeist selbst betroffenen Vertretern der Krüppelbewegung wurde der Begriff Behinderung dagegen bewusst durch den alten, eigentlich verpönten Ausdruck „Krüppel“ ersetzt. Im Sinne eines Geusenwortes nahmen sie damit einen allgemein als abwertend empfundenen Ausdruck positiv-provozierend für sich in Anspruch.

 

Die Interessen von Menschen mit Behinderungen sollen im Bund sowie in den Bundesländern, Städten und Gemeinden von Beauftragten für ihre spezifischen Belange vertreten werden.

Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Behindertenorganisationen, Verbänden und Selbsthilfegruppen, die entweder als Lobby Einfluss auf die Sozialpolitik versuchen zu nehmen oder dem Erfahrungsaustausch von Menschen mit Behinderungen dienen sollen. Diese Verbände haben Anhörungs- und Verbandsklagerechte nach den Behindertengleichstellungsgesetzen des Bundes und der Länder und nach dem SGB IX.

Der/die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen gehört zum Aufgabenbereich des Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

 

Artikel: Ein Tag im Rollstuhl |

 

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Textauszüge basieren z. T. auf dem Artikel Behinderung aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. Behinderung / Handicap | Schlaganfall | Multiple Sklerose MS | Amputation | Alzheimer / Demenz | Arthrose